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	<title>Nachlass 4.0 &#8211; stickeler.de</title>
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	<description>Internetpräsenz von Karsten Stickeler</description>
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		<title>LG Münster: Apple muss Erben Daten herausgeben</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Karsten Stickeler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Sep 2019 12:51:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[14 O 565/18]]></category>
		<category><![CDATA[digitaler Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[LG Münster]]></category>
		<category><![CDATA[Nachlass 4.0]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Landgericht Münster hat sich in einer Entscheidung vom 16.04.2019 mit der Frage beschäftigt, ob der Anbieter Apple Daten eines Verstorbenen an die Erben herausgeben muss. Der Erblasser war Kunde des Unternehmens und nutzte dessen Dienste, um Daten online zu speichern. Bei einer Auslandsreise verstarb er und die Erben verlangten Einsicht in die Daten, was &#8230; <p class="link-more"><a href="https://stickeler.de/lg-muenster-apple-muss-erben-daten-herausgeben" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„LG Münster: Apple muss Erben Daten herausgeben“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Landgericht Münster hat sich in einer Entscheidung vom 16.04.2019
 mit der Frage beschäftigt, ob der Anbieter Apple Daten eines 
Verstorbenen an die Erben herausgeben muss.</p>



<p>Der Erblasser war Kunde des Unternehmens und nutzte dessen Dienste, 
um Daten online zu speichern. Bei einer Auslandsreise verstarb er und 
die Erben verlangten Einsicht in die Daten, was jedoch seitens Apple 
verweigert wurde.</p>



<p>Da der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des LG 
Münsters hatte war dieses für den Rechtsstreit zuständig. Auch fand 
deutsches Recht Anwendung, obwohl der Europasitz der Firma Apple sich in
 Irland befindet.</p>



<p>Grundsätzlich haben die Erben als Universalnachfolger ein Recht, auch
 auf den sogenannten digitalen Nachlass, also den online gespeicherten 
Daten des Erblassers, zugreifen zu können. Das hatte bereits der 
Bundesgerichtshof in einer Entscheidung 2018 hinsichtlich des Dienstes 
Facebook so gesehen.</p>



<p>Da Apple der Klage nicht entgegentrat, hat das Landgericht Münster in
 einem Versäumnisurteil zugunsten der Erben entschieden und somit die 
BGH-Entscheidung auch auf einen anderen Online-Dienst angewendet.</p>



<p>LG Münster, Urteil vom 16.04.2019,  14 O 565/18 </p>
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