Seit der Kommunalwahl 2014 bin ich Mitglied des Kreistags Euskirchen.
§ 30 Kreisordnung NRW sieht vor, dass Kreistagsmitglieder verschiedene Entschädigungsansprüche haben können. Diese gliedern sich wie folgt:
- Auswandspauschale, § 30 KrO NRW, § 1 Entschädigungsverordnung NRW: monatliche Pauschale in Höhe von 295,30 Euro. Ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe des 1,5fachen Betrages.
- Verdienstausfall, § 30 KrO NRW, § 9 Hauptsatzung Kreis Euskirchen
- Sitzungsgeld, § 30 KrO NRW, § 1 Entschädigungsverordnung NRW: 20,30 Euro pro Sitzung, dauert diese länger als 6 Stunden wird ein weiteres Sitzungsgeld fällig
- Fahrtkosten: 0,30 Euro/km für die Wegstrecke Wohnort – Tagungsort
Von dem erhaltenen Geld wird ein Teil an die CDU Kreisverband Euskirchen abgeführt.
Steuerlich fällt die Aufwandsentschädigung unter § 3 Nr. 26 EStG und ist bis zu einem Betrag in Höhe von 2.400,00 Euro im Jahr steuerfrei. Darüber hinausgehende Beträge werden voll versteuert.