Transparenz

Seit der Kommunalwahl 2014 bin ich Mitglied des Kreistags Euskirchen.

§ 30 Kreisordnung NRW sieht vor, dass Kreistagsmitglieder verschiedene Entschädigungsansprüche haben können. Diese gliedern sich wie folgt:

  • Auswandspauschale, § 30 KrO NRW, § 1 Entschädigungsverordnung NRW: monatliche Pauschale in Höhe von 295,30 Euro. Ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe des 1,5fachen Betrages.
  • Verdienstausfall, § 30 KrO NRW, § 9 Hauptsatzung Kreis Euskirchen
  • Sitzungsgeld, § 30 KrO NRW, § 1 Entschädigungsverordnung NRW: 20,30 Euro pro Sitzung, dauert diese länger als 6 Stunden wird ein weiteres Sitzungsgeld fällig
  • Fahrtkosten: 0,30 Euro/km für die Wegstrecke Wohnort – Tagungsort

Von dem erhaltenen Geld wird ein Teil an die CDU Kreisverband Euskirchen abgeführt.

Steuerlich fällt die Aufwandsentschädigung unter § 3 Nr. 26 EStG und ist bis zu einem Betrag in Höhe von 2.400,00 Euro im Jahr steuerfrei. Darüber hinausgehende Beträge werden voll versteuert.