Schutzmaskenpflicht aus ethischer Sicht

Ein sehr lesenswerter Aufsatz meines Freundes und früheren Studienkollegen Dr. Arnd Küppers zur Schutzmasken-Pflicht in der Corona-Pandemie aus ethischer Sicht.

“Sind Freiheitsbeschränkungen notwendig, sollten solche Maßnahmen zur Anwendung kommen, die den relativ mildesten Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht bedeuten. Abstandsgebot und Maskenpflicht sind relativ milde Mittel, um zu dem gewünschten Erfolg – Eindämmung des Infektionsgeschehens – zu kommen, wenn man sie mit anderen Maßnahmen vergleicht, die in der Pandemie auch schon ergriffen worden sind: Ausgangssperren, Quarantänen, Lockdown etc.”

Toyota: Nichts ist unmöglich? In der Tat…

Als sich bei uns 2011 die Vergrößerung der Familie abzeichnete, haben sich meine Frau und ich nach einem familienkompatiblen Automobil umgeschaut. Mit Kinderwagen, Baby & Co. waren sowohl der Seat Arosa als auch der Opel Corsa unpraktisch geworden. Wir konnten dann das Kfz meines Vaters übernehmen, einen Toyota Avensis Combi – ausreichend Platz also, um alles zu transportieren. Das Fahrzeug war von November 2006 und hatte bei Übernahme durch uns im Jahr 2011 weniger als 100.000 km auf dem Tacho, für einen Diesel also nicht wirklich viel.

In der Vergangenheit hatte mein Vater schon mehrmals in seiner Vertragswerkstatt bemängelt, dass das Xenon-Licht sehr dunkel und kaum ausreichend sei. Dort wurde jedoch jeglicher Mangel abgelehnt. Auch wir waren dann der Meinung – was uns von einer anderen Vertragswerkstatt bestätigt wurde – dass das Kfz im Dunkeln kaum zu führen und sehr unsicher sei. Also ließen wir für über 1.200 Euro vorne neue Xenon-Scheinwerfer einbauen und uns ging so im Dunkeln wieder ein Licht auf…

Bei einer Inspektion im September 2014 und einer Laufleistung von nur 107.000 km bat ich den Kfz-Meisters meines Vertrauens darum, auch einmal die Kühlflüssigkeit zu kontrollieren, da ich den Eindruck hatte, der Wagen verliert etwas. Dies wurde mir bestätigt und eine defekte Zylinderkopfdichtung vermutet. Ich solle mich jedoch an eine Toyota-Vertragswerkstätte wenden, da das benötigte Werkzeug nicht vorhanden war.

Dies habe ich gemacht. Dort wurde mir jedoch mitgeteilt, dass dies nicht an der Zylinderkopfdichtung liege, sondern daran, dass der Motor überhitze und dann das Kühlwasser herausdrücke. Es sei ein bekanntes Motorproblem bei Toyota und der Hersteller biete auch ein Austauschprogramm an. Aufgrund der Fahrzgestellnummer wurde auch schnell festgestellt, dass unser Kfz in diesen Bereich fällt.

Allerdings setzt Toyota für einen kostenlosen Austausch des Motors voraus, dass das Kfz weniger als 180.000 km gelaufen haben darf (das ist erfüllt) und maximal 7 Jahre alt sein darf. Unser Auto wird jedoch im November 8 und fällt daher nicht mehr in diese Regelung. Die Werkstatt konnte mir daher nur anbieten, auf meine Kosten einen neuen Motor einbauen zu lassen. Ein neuer Motor koste ca. 3.000 Euro zzgl. Einbau.

Ich habe mich sodan direkt an den Hersteller gewandt. Dort wurde mir jedoch lapidar beschieden, dass man zwar (Zitat!) selbstverständlich möchte, “dass unsere Kundinnen und Kunden immer so kostengünstig wie möglich fahren”. Jedoch sei die Werksgarantie bereits abgelaufen, eine Anschlussgarantie sei nicht abgeschlossen und mein Fahrzeug sowieso schon so alt und ich zudem nicht lückenlos bei Vertragswerkstätten in Inspektion gewesen. Daher wurde eine Kulanzregelung lapidar abgelehnt, ohne auf die eigentliche Problematik einzugehen.

Meine Stellungnahme hierzu mit einer erneuten Darlegung der Problematik wurde wiederum mit Textblöcken beantwortet und auf das Motorproblem wurde mit keiner Silbe eingegangen. Weder wurde ein Austausch oder auch nur Beteiligung an den Kosten angeboten.

Fakt ist, dass jetzt ein Dieselmotor mit einer Laufleistung von nur 107.000 km ausgetauscht werden muss aufgrund eines erkannten Fabrikationsfehlers, der Hersteller jedoch mit fadenscheinigen Gründen eine zumindest anteilige Verantwortung ablehnt. Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass bei Toyota in Köln jedes mal die Sektkorken knallen, wenn einer der bekannten defekten Motoren das siebte Lebensjahr erreicht hat…

Wir haben also dieses Mangelfahrzeug (selbstverständlich mit großem finanziellen Verlust!) abgestoßen und sind zumindest um die Erfahrung reicher, nie mehr einen Toyota zu fahren. Nichts ist unmöglich? In der Tat…

Peinlich: Land NRW muss wegen Planungslosigkeit Geld zurück zahlen…

Wie ich gestern in der Tageszeitung erfahren habe, muss die rot-grüne Landesregierung 42 Millionen Euro nach Berlin zurücküberweisen, weil sie keine baureifen Straßenbauprojekte vorweisen kann.

Insgesamt hatte der Bund 820 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wovon nun Teil aber nicht genutzt werden kann. Die Landesregierung hat schlicht unterlassen, rechtzeitig Planungen für neue Verkehrsprojekte voranzutreiben.

Wenn man den Zustand der Straßen in unserem Land betrachtet, dann kann dieser Vorgang nur mehr als peinlich bewertet werden…

BSI warnt vor Identitätsdiebstählen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 21. Januar 2014 vor sogenannten Identitätsdiebstählen im Internet gewarnt. Ein Identitätsdiebstahl liegt vor, wenn eine Email-Adresse samt Passwort unberechtigten Personen bekannt ist und somit von einer Person genutzt werden kann, die nicht Inhaber der Email-Adresse ist. Dies betrifft nicht nur den Emailverkehr, sondern kann sich auch auf Zugangsdaten zu Online-Shops etc beziehen.

Bei einer Analyse von Botnetzen seien 16 Millionen kompromitierte Benutzerkonten entdeckt worden, also Emailadresse nebst dazugehörigem Passwort. Eine Liste der betroffenen Email-Adressen ist dem Bundesamt zur Verfügung gestellt worden.

Hinsichtlich der Gefährdungen bei einem Identitätsdiebstahl führt das BSI aus:

Identitätsdiebstahl ist eines der größten Risiken bei der Internetnutzung. Online-Kriminelle stehlen die digitalen Identitäten von Internetnutzern, um in deren Namen aufzutreten, E-Mails zu versenden, auf fremde Kosten in einem Online-Shop einzukaufen oder sich auf andere Weise zu bereichern oder den Betroffenen zu schaden. Personenbezogene Anwendungen wie E-Mail- oder Messenger-Dienste, Online-Shops oder Soziale Netzwerke bieten personalisierte Services, für die man sich anmelden muss, um seine Daten zu erhalten oder die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können. Zur Authentisierung wird in den meisten Fällen immer noch die Kombination aus Benutzername und Passwort genutzt. Geraten diese Authentisierungsmerkmale in die falschen Hände, können sie für Identitätsmissbrauch verwendet werden.
Meist geschieht dies durch eine Schadsoftware-Infektion des genutzten Internet-Rechners. Die Schadprogramme werden unbemerkt auf den Rechnern der Anwender platziert, um beispielsweise Tastatureingaben und Anmeldevorgänge zu protokollieren oder Transaktionen direkt zu manipulieren. Die protokollierten Daten werden dann vom Nutzer unbemerkt an speziell vom Angreifer dafür präparierte Rechner im Internet (“Dropzones”) gesendet, von wo sie von den Tätern heruntergeladen und missbraucht werden können.

Das BSI hat eine Internetseite eingerichtet, auf welcher Nutzer ihre Emailadresse eingeben können. Befindet sich diese auf der Liste der kompromitierten Konten, dann erhält man eine Nachricht seitens des BSI und kann Gegenmaßnahmen ergreifen. Befindet sich die Adresse nicht auf der Liste, dann erfolgt keine Rückmeldung.Der BSI-Sichtheitstest findet sich auf www.sicherheitstest.bsi.de .

In diesem Zusammenhang sei auf die Bedeutung eines sicheren Passwortes hingewiesen. Ebenfalls sollte man keinesfalls ein Passwort für mehrere Nutzerkonten, also beispielsweise das selbe Passwort für den Emailzugang und einen Online-Shop verwenden, sondern jeweils getrennte Passwörter nutzen. Mehr zu sicheren Passwörtern und zu dem Umgang mit diesen findet sich hier.

Quelle: Pressemitteilung des BSI