Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2015

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Änderungen der sogenannten “Düsseldorfer Tabelle” bekannt gegeben, die ab dem 01.01.2015 geltend wird. Bei dieser Tabelle handelt es sich um Unterhaltsleitlinien, die von dem OLG Düsseldorf in enger Verbindung mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt wird.

Danach ändern sich insbesondere die jeweiligen Selbstbehalte zum Jahreswechsel 2015. Der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete wird um 80,00 Euro auf 1.080,00 Euro erhöht, wenn die Pflicht zur Unterhaltsleistung sich auf Kinder unter 21 Jahren bezieht, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der Schulausbildung befinden. Unterhaltsverpflichteten ohne Erwerbstätigkeit kommt demnächst ein Selbstbehalt in Höhe von 880,00 Euro zu.

Das OLG Düsseldorf hat damit die Erhöhung der Sätze des Arbeitslosengelds II zum 01.01.2015 berücksichtigt.

Auch die Selbstbehalte gegenüber Unterhaltsverpflichtungen hinsichtlich Ehegatten, dem betreuenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern sowie den Eltern wurden erhöht. In Bezug auf den Elternunterhalt beispielsweise wurde der Selbstbehalt von 1.600,00 Euro auf 1.800,00 Euro hoch gesetzt.

Eine Erhöhung der Unterhaltszahlungen für Kinder hat jedoch nicht statt gefunden und soll erst im Laufe des Jahres 2015 erfolgen. Hintergrund ist hier, dass der steuerliche Kinderfreibetrag, welcher Grundlage für Unterhaltszahlungen bildet, vom Bundesfinanzministerium noch nicht erhöht worden ist.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf

Weilerswist: SPD-Bürgermeister Schlösser tritt 2015 erneut an

Heute morgen habe ich in der Kölner Rundschau (Ausgabe vom 22. Mai 2014) gelesen, dass sich der SPD-Bürgermeister Schlösser gegenüber dieser Zeitung geäußert hat, dass er selbstverständlich (!) 2015 wieder antritt.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist in NRW zukünftig die Bürgermeisterwahl wieder zusammen mit der Wahl der Stadt- und Gemeinderäte. Daraus ergibt sich für die Kommunalwahl 2014 die Besonderheit, dass Bürgermeister, deren Amtsperiode bis 2015  – wie bei Herrn Schlösser – geht, bereits vorher zurücktreten konnten, damit die Bürgermeister- und die Ratswahlen zusammen stattfinden können. Dies bedeutete für die entsprechende Gemeinde einen Verzicht auf eine Wahl 2015 und somit ein erhebliches Sparpotential.

Auf diese Möglichkeit hat der SPD-Bürgermeister Schlösser in Weilerswist verzichtet. Bisher hatte er sogar offen gelassen, ob er überhaupt noch einmal antreten möchte (schließlich ist das Rentenalter schon erreicht). Nun aber ist seine erneute Kandidatur aber eine Selbstverständlichkeit.

Klar, das Gesetz gibt ihm Recht: Er ist bis 2015 gewählt und niemand kann ihn zu einer vorzeitigen Amtsniederlegung drängen. Aber: Unser Bürgermeister stellt sich nach Außen hin immer als der große Sparer dar und hat auch schon einmal öffentlich kritisiert, dass er im Rat nicht genug Sparbemühungen sähe. Aber das Sparen hört offensichtlich da auf, wo es um eigene Belange geht: Anstatt der hochverschuldeten Gemeinde Weilerswist den finanziellen und personellen Aufwand einer (im Ergebnis unnötigen) weiteren Wahl in 2015 zu ersparen, wird die Amtszeit voll ausgeschöpft. Mit einem Blick auf das Gemeinwohl ist dieses Handeln wohl nicht zu erklären.

Interessant finde ich auch, dass Herr Schlösser seinen Schritt nicht zuvor mit seiner Partei abgestimmt hat. In dem Zeitungsinterview mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD zwei Stunden vor der Erklärung des Bürgermeisters wusste dieser zumindest noch nichts davon. Wirklich verwundern kann das aber nicht, da dem SPD-Bürgermeister seitens seiner eigenen Partei in der Vergangenheit bereits die Rückgabe des Parteibuches nahe gelegt wurde. Wir werden sehen, ob die Selbstverständlichkeit einer erneuten Kandidatur auch von den eigenen Genossen geteilt werden wird…