Basiszinssatz 2014 erneut negativ

Die Deutsche Bundesbank, die seit 2002 den Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet, hat bekannt gegeben, dass sich der Abwärtstrend auch zum nächsten Stichtag fortsetzt. Der Basiszinssatz wird benötigt, um Verzugszinsen zu berechnen. Nach § 288 BGB beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basisszinsatz.

Ab dem 01.01.2014 beträgt dieser nur noch -0,63 % und ist somit zum dritten Mal in Folge negativ.

Ein interessanter Überblick über die Veränderung des Basiszinssatzes ab dem 01.07.2002 findet sich hier.

Böse Zungen behaupten, dass man demnächst wohl seinen Schuldnern Geld dafür geben müsse, dass sie Schulden bei einem haben…