Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

Ein Pflichtteilsberechtigter, also ein naher Angehöriger, der nicht Erbe geworden ist, hat gegen den Erben einen Anspruch auf Auskunft über die Zusammensetzung des Nachlasses. Dies dient dazu, den Pflichtteilsanspruch zu berechnen.

Diese Auskunft kann erfüllt werden durch ein sogenannten qualifiziertes Nachlassverzeichnis, das der Erbe selber abgibt. Ein Pflichtteilsberechtiger kann aber auch verlangen, dass ein amtliches Verzeichnis, das durch einen Notar aufgenommen wird, erstellt wird.

Regelmässig kommt es hier zum Streit, welche eigenen Ermittlungstätigkeiten der Notar auszuführen hat oder aber ob er sich auf die Angaben des Erben verlassen darf. Mittlerweile ist gerichtlich geklärt, dass ein Notar regelmäßig auch zur selbständigen Ermittlung der aufzunehmenden Gegenstände und Forderungen verpflichtet ist. Ein Verzeichnis, das sich lediglich auf die Beurkundung von Angaben des Erben gegenüber dem Notar beschränkt, erfüllt die Anforderungen nicht.

Diese Rechtsprechung wurde auch jüngst vom OLG Celle bestätigt.

In diesem Fall hatte ein Notar lediglich die Erklärungen des Erben beurkundet. Nach Auffassung des Gerichtes wäre er aber verpflichtet gewesen, eigene Ermittlungen anzustellen. Das Gericht weist darauf hin, dass es sich bei einem notariellen Nachlassverzeichnis um einen Bericht über eigene Wahrnehmungen des Notars handelt.

Im Ergebnis kommt es auch auf den konkreten Einzelfall an, wieweit ein Notar sein Aufklärungspotenzial nutzen muss. Dies kann so weit gehen, dass er die Kontenunterlagen durchsehen und prüfen muss, ob sich dort Auffälligkeiten, die auf eine Schenkung hinweisen, finden lassen.

Quelle: OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2021, 6 U 74/20

BGH: Schenkung belasteter Wohnung an Minderjährigen

In der erbrechtlichen Praxis ist es ein häufiger Fall, dass Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vorab an Personen übertragen werden. Hierdurch ist es möglich, alle 10 Jahre die Steuerfreibeträge zu nutzen, um im Todesfall für die Erben Erbschaftssteuer zu sparen. Problematisch kann es jedoch sein, wenn Übertragungen an Minderjährige durchgeführt werden. Aufgrund der gesetzlichen Regelung bedarf es hier oft einer familiengerichtlichen Genehmigung.

Der Bundesgerichtshof hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem eine Eigentumswohnung an einen 5 Jahre alten Enkel übertragen wurde, wobei sich die Übertragende selber einen Nießbrauch an dieser Wohnung vorbehalten hatte. Der Enkel sollte also eine belastete Wohnung erhalten. Das Grundbuchamt lehnte eine Eintragung dieses Nießbrauchrechts ab und verlangte eine Genehmigung dieses Vorgangs durch das Familiengericht.

Der BGH hat jetzt entschieden, dass es jedenfalls dann einer Genehmigung nicht bedarf, wenn die Einigung über die Übertragung der Wohnung sowie die Eintragung eines Nießbrauchsrechtes in einer Urkunde geschehen. Denn in diesem Fall bekomme das Minderjährige Kind eine Wohnung geschenkt, die bereits mit einem Nießbrauch belastet sei. Mithin sei der Nießbrauch bereits Teil des Geschenks.

Die Eintragung eines Nießbrauchs oder anderer belastender Rechte nach einer Übertragung einer Immobilie an einen Minderjährigen ist dagegen genehmigungspflichtig. Wird das aber in einer Urkunde vollzogen, also gleichzeitig, bedarf es keiner familiengerichtlichen Genehmigung.

Quelle: BGH, Beschluss vom 11.03.2021 – V ZB 127/19

27.09.2020 – Stichwahl! Wer wird Bürgermeister, wer Landrat?

Am 27.09.2020 findet die Stichwahl in der Gemeinde Weilerswist statt. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden, wer ab November die Leitung der Kreisverwaltung als Landrat und wer die der Gemeinde als Bürgermeister übernehmen wird.

Karsten Stickeler, Mitglied des Kreistags Euskirchen für Weilerswist, gibt in seinem Video einen kleinen Rückblick auf die Kommunalwahl und schildert, wen er ganz persönlich als Bürgermeister und wen als Landrat empfiehlt.

Stichwahl – was ist denn das?

Am 27.09.2020 sind die Wählerinnen und Wähler erneut an die Wahlurnen gerufen. Sowohl hinsichtlich des Bürgermeistersamtes als auch des Landratspostens haben die Wahlen am vergangenen Samstag kein eindeutiges Ergebnis gebracht – kein Kandidat hat die erforderliche Mehrheit von 50%+ erreicht.

Daher müssen sich die Wählenden in Weilerswist nun zwischen dem Herausforderer Alexander Welter und der Amtsinhaberin Anne Horst für das Bürgermeisteramt und Johannes Winckler und Markus Ramers für die Position des Landrates entscheiden.

Die Ergebnisse des ersten Wahlganges geben hierbei nur eine Tendenz an, der Ausgang ist völlig offen. Daher ist es wichtig, erneut von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen!

Leider gibt es einige falsche Vorstellungen über die Stichwahl. Auf der Seite der CDU NRW gibt es daher gute Informationen zur Stichwahl, wo alle Fragen beantwortet werden.

Meine persönliche Meinung (und Empfehlung): Alexander Welter für das Bürgermeisteramt und Johannes Winckler als Landrat. Beide sind von der Ausbildung und dem beruflichen Werdegang bestens geeignet, eine Verwaltung zu führen. Kompetenz in diesen Bereichen ist dringend erforderlich!

Repräsentative Aufgaben sind das eine, noch viel wichtiger aber ist für unsere Bürgerinnen und Bürger eine funktionierende Verwaltung.

Meine Bitte: Schauen Sie sich alle Kandidaten genau an, blicken Sie auch einmal hinter die Kulisse. Wem trauen Sie zu, in den nächsten fünf Jahren unsere Gemeinde und unseren Kreis zu führen?

https://www.cdu-nrw.de/stichwahl

Was ist eigentlich Nachhaltigkeit?

Ein Begriff ist derzeit in aller Munde: Nachhaltigkeit. Wir müssen nachhaltig leben, dieses oder jenes sei nicht nachhaltig – doch was versteht man darunter?

Aus Interesse habe ich mich einmal auf die Suche gemacht und bin auf einen Artikel der Publikation „Aus Politik und Zeitgeschichte“ gestoßen.Ursprünglich stammt der Begriff aus der Waldwirtschaft. Man soll nur so viele Bäume abholzen, wie sich innerhalb einer gewissen Zeit auf natürliche Weise wieder regeneriert.Das klingt für mich nachvollziehbar.

Eine andere, modernere Definition ist formaljuristischer. „Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, daß künftige Generationen ihre Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ Also, das mit dem Wald und dem Holz gefiel mir irgendwie besser…

Im Wirtschaftskontext wird die Nachhaltigkeit wie folgt definiert: „Nachhaltigkeit bedeutet, nicht Gewinne zu erwirtschaften, die dann in Umwelt- und Sozialprojekte fließen, sondern Gewinne bereits umwelt- und sozialverträglich zu erwirtschaften.“

Insgesamt spricht sich der Artikel für ein Nachhaltigkeit aus, die aus drei Säulen besteht: sozial, ökologisch und ökonomisch. Wichtig ist es, dass diese drei Dimensionen im einem Gleichklang stehen und keine bevorzugt wird.

Obwohl dieser Artikel bereits aus dem Jahr 2014 stammt ist er meiner Meinung nach immer noch sehr lesenswert und aktuell.

Ich sehe momentan die Gefahrt, dass der Begriff der Nachhaltigkeit eindimensional vereinnahmt wird, so dass nur eine der drei Säulen zum Tragen kommt. Nachhaltig sei nur das, was ökologisch ist – ungeachtet sich daraus ergebender sozialer oder ökonomischer Konsequenzen. Danach könnte man beispielsweise einer Umgehungsstraße die Nachhaltigkeit bereits absprechen.

Oder im Gegenzug: Nachhaltig ist nur das, was uns ökonomisch weiter bringt – ungeachtet der ökologischen Folgen. Auch hier wird der Begriff verkürzt, was zu erheblichen Auswirkungen führt.

Gefragt ist hier meiner Meinung nach ein Handeln aus Verantwortung, sowohl persönlich als auch gesamtgesellschaftlich als auch selbstverständlich politisch.

Artikel Nachhaltigkeit

Klima Dialog – und was macht der Kreis?

Gestern war ich bei der Veranstaltung „Klima-Dialog Weilerwist“, in der die Kandidatinnen und der Kandidat für das Bürgermeisteramt in unserer Gemeinde sich Fragen rund um das Thema Klimaschutz stellten. Dabei sollte, so die Veranstalter, sich das Publikum „ein Bild von den zur Wahl stehenden Person, den konkreten Maßnahmen und dem persönlichen Engagement für den Klimaschutz machen können“.

Leider hatte ich während dieser Veranstaltung den Eindruck, dass große Lücken bestehen hinsichtlich der Kenntnis über das Engagement des Kreises Euskirchen in dieser Thematik. Anders lassen sich bestimmte Beiträge und auch Forderungen nicht erklären.Ich verweise auf das Klimaschutzkonzept und das Klimaschutzmanagement, die Einrichtung der Energieagentur Eifel als unabhängige Energieberatungsstelle, die Erarbeitung eines Kreisentwicklungskonzepts unter den Projektzielen der „Global nachhaltigen Kommune“ und den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung sowie das seit dem 01.08.2019 gestartete Projekt zur Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes für den Kreis Euskirchen.

Zuletzt hatte der Kreistag Euskirchen in seiner Sitzung am 09.10.2019 einen Antrag der CDU-Kreistagsfraktion mehrheitlich angenommen – bei fünf Nein-Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen (!) sowie zwei Enthaltungen der AfD – in welchem u.a. der Landrat beauftragt wurde, zu einer Auftaktveranstaltung „Wir im Kreis Euskirchen- für eine klimagerechte Kreisentwicklung“ einzuladen, zu der Vertreter aus den unterschiedlichsten Lebens- und Gesellschaftsbereichen eingeladen werden. Dazu gehören z.B. Schüler, Lehrer, Unternehmer, Gewerkschaften, Kirchen, Wissenschaftler, Techniker, Familien und Senioren, Feuerwehr und Hilfsorganisationen, die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Energieversorger u.a. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll die den beteiligten Personen die Möglichkeit eröffnet werden, die Herausforderungen des Klimawandels für unseren Kreis diskutieren und konkrete Vorschläge für eine klimagerechte Kreisentwicklung aus der Sicht der Betroffenen erarbeiten zu können.

Man sieht also, das Thema steht schon lange auf der Agenda des Kreistags und wird stetig voran getrieben. Ich hätte mich gefreut, wenn dies bei der Veranstaltung am gestrigen Abend auch einmal zur Sprache gekommen wäre – aber leider war das nicht der Fall…

Kandidaten-Video

Ein moderner Wahlkampf erfordert meiner Meinung nach auch moderne Medien. Daher möchte ich mich und verschiedene anderen Themen als Kandidat für den Kreistag vorstellen.

Schutzmaskenpflicht aus ethischer Sicht

Ein sehr lesenswerter Aufsatz meines Freundes und früheren Studienkollegen Dr. Arnd Küppers zur Schutzmasken-Pflicht in der Corona-Pandemie aus ethischer Sicht.

„Sind Freiheitsbeschränkungen notwendig, sollten solche Maßnahmen zur Anwendung kommen, die den relativ mildesten Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht bedeuten. Abstandsgebot und Maskenpflicht sind relativ milde Mittel, um zu dem gewünschten Erfolg – Eindämmung des Infektionsgeschehens – zu kommen, wenn man sie mit anderen Maßnahmen vergleicht, die in der Pandemie auch schon ergriffen worden sind: Ausgangssperren, Quarantänen, Lockdown etc.“

Kommunalwahlprogramm 2020-2025 veröffentlicht

Auf der Homepage des CDU Kreisverbands Euskirchen ist jetzt das Kommunalwahlprogramm für die kommenden Jahre veröffentlicht.

„Für die Menschen, für unsere HeimatHeimat ist der Ort, an dem man sich gegenseitig kennt und geborgen fühlt.Am 13. September 2020 geht es um unsere Heimat – um einen zukunftsfähigen Kreis, in dem die Bürgerinnen und Bürger gerne leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen.Als CDU im Kreis Euskirchen möchten wir unsere Heimat weiterhin gestalten. Dabei gilt es, sich nicht auf bisher Erreichtem auszuruhen, sondern kraftvoll anzupacken. Wir wollen unsere erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Außerdem möchten wir wichtige Themenfelder wie attraktive Wohnmöglichkeiten, neue Formen der Mobilität, Schutz unserer Umwelt und Lebensgrundlagen, bürgerschaftliches Engagement und Generationengerechtigkeit ausbauen. Unser Ziel ist dabei eine Politik „aus einem Guss“, die sich nah an den Bürgerinnen und Bürgern bewegt und den Kreis Euskirchen mit seinen Städten und Gemeinden „fit“ für die Zukunft macht. Funktionierende Sozialstruktur, leistungsfähige mittelständische Wirtschaft, das Besetzen von Zukunftsfeldern sowie klare politische Verhältnisse sind dabei die Grundpfeiler unseres Erfolgs.“

Ich bedanke mich bei allen, die an diesem Programm mitgearbeitet haben! Ich selber war auch beteiligt und es hat mir großen Spaß gemacht.

Kommunalwahlprogramm 2020-2025