Weilerswist: Bahn beschallt weiterhin Anwohner

Foto

Bereits am 03.12.2013 hatte der Kölner Stadtanzeiger hier über die Lautsprechersituation am Bahnhof Weilerswist berichtet. Bei der Umgestaltung des Bahnhofes sind dort Lautsprecher angebracht worden, über die Informationen wie Verspätungen etc. für die Bahnreisenden verkündet werden.

Die Lautsprecher am Gleis in Richtung Euskirchen sind aber nicht parallel zum Gleis hin ausgerichtet worden sondern stehen quer zum Gleis. Dadurch werden die Durchsagen nicht über die gesamte Länge des Gleises übertragen, sondern der Schall wird in Richtung der Anwohner ausgestrahlt. Verständlicherweise sind die wenigsten derart bahnbegeistert, dass jede einzelne Zugfahrt oder Verspätung dort auf Interesse stört.

Trotz der Beschwerden zahlreicher Anwohner ist an der grundsätzlichen Problematik bisher nichts geändert worden. Zwar sollen die Durchsagen nun leiser erfolgen, aber dies bedingt auch, dass die Bahnreisenden, die sich nicht in unmittelbarer Nähe aufhalten, die Ansagen gar nicht mehr hören können. Für die Anwohner hat sich ebenfalls die Situation nur geringfügig verbessert.

Ich verstehe nicht, weshalb nicht eine Versetzung des Lautsprechers und damit einhergehend eine Neuausrichtung unternommen werden – nur so können die Belange aller Beteiligten berücksichtigt werden.

Peinlich: Land NRW muss wegen Planungslosigkeit Geld zurück zahlen…

Wie ich gestern in der Tageszeitung erfahren habe, muss die rot-grüne Landesregierung 42 Millionen Euro nach Berlin zurücküberweisen, weil sie keine baureifen Straßenbauprojekte vorweisen kann.

Insgesamt hatte der Bund 820 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wovon nun Teil aber nicht genutzt werden kann. Die Landesregierung hat schlicht unterlassen, rechtzeitig Planungen für neue Verkehrsprojekte voranzutreiben.

Wenn man den Zustand der Straßen in unserem Land betrachtet, dann kann dieser Vorgang nur mehr als peinlich bewertet werden…

BSI warnt vor Identitätsdiebstählen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 21. Januar 2014 vor sogenannten Identitätsdiebstählen im Internet gewarnt. Ein Identitätsdiebstahl liegt vor, wenn eine Email-Adresse samt Passwort unberechtigten Personen bekannt ist und somit von einer Person genutzt werden kann, die nicht Inhaber der Email-Adresse ist. Dies betrifft nicht nur den Emailverkehr, sondern kann sich auch auf Zugangsdaten zu Online-Shops etc beziehen.

Bei einer Analyse von Botnetzen seien 16 Millionen kompromitierte Benutzerkonten entdeckt worden, also Emailadresse nebst dazugehörigem Passwort. Eine Liste der betroffenen Email-Adressen ist dem Bundesamt zur Verfügung gestellt worden.

Hinsichtlich der Gefährdungen bei einem Identitätsdiebstahl führt das BSI aus:

Identitätsdiebstahl ist eines der größten Risiken bei der Internetnutzung. Online-Kriminelle stehlen die digitalen Identitäten von Internetnutzern, um in deren Namen aufzutreten, E-Mails zu versenden, auf fremde Kosten in einem Online-Shop einzukaufen oder sich auf andere Weise zu bereichern oder den Betroffenen zu schaden. Personenbezogene Anwendungen wie E-Mail- oder Messenger-Dienste, Online-Shops oder Soziale Netzwerke bieten personalisierte Services, für die man sich anmelden muss, um seine Daten zu erhalten oder die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können. Zur Authentisierung wird in den meisten Fällen immer noch die Kombination aus Benutzername und Passwort genutzt. Geraten diese Authentisierungsmerkmale in die falschen Hände, können sie für Identitätsmissbrauch verwendet werden.
Meist geschieht dies durch eine Schadsoftware-Infektion des genutzten Internet-Rechners. Die Schadprogramme werden unbemerkt auf den Rechnern der Anwender platziert, um beispielsweise Tastatureingaben und Anmeldevorgänge zu protokollieren oder Transaktionen direkt zu manipulieren. Die protokollierten Daten werden dann vom Nutzer unbemerkt an speziell vom Angreifer dafür präparierte Rechner im Internet (“Dropzones”) gesendet, von wo sie von den Tätern heruntergeladen und missbraucht werden können.

Das BSI hat eine Internetseite eingerichtet, auf welcher Nutzer ihre Emailadresse eingeben können. Befindet sich diese auf der Liste der kompromitierten Konten, dann erhält man eine Nachricht seitens des BSI und kann Gegenmaßnahmen ergreifen. Befindet sich die Adresse nicht auf der Liste, dann erfolgt keine Rückmeldung.Der BSI-Sichtheitstest findet sich auf www.sicherheitstest.bsi.de .

In diesem Zusammenhang sei auf die Bedeutung eines sicheren Passwortes hingewiesen. Ebenfalls sollte man keinesfalls ein Passwort für mehrere Nutzerkonten, also beispielsweise das selbe Passwort für den Emailzugang und einen Online-Shop verwenden, sondern jeweils getrennte Passwörter nutzen. Mehr zu sicheren Passwörtern und zu dem Umgang mit diesen findet sich hier.

Quelle: Pressemitteilung des BSI

BGH: Anschlussinhaber haftet nicht für volljähriges Familienmitglied bei illegalem Filesharing

Der Bundesgerichtshof hat ein einem Urteil vom 08. Januar 2014 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht zur Haftung herangezogen werden kann, wenn ein volljähriges Familienmitglied von diesem Anschluss aus Urheberrechtsverletzungen begeht und der Anschlussinhaber keinerlei Ansatzpunkte für ein derartiges Verhalten seines Familienangehörigen hatte.

In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Sachverhalt hatte der volljährige Stiefsohn des Inhabers eines Internetanschlusses zahlreiche Musikdateien illegal über den Anschluss verbreitet. Der Anschlussinhaber hatte seitens der Inhaber der Nutzungsrechte der Musik eine Abmahnung erhalten und sollte auch die Kosten hierfür übernehmen.

Der Anschlussinhaber gab zwar eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen. Zur Verteidigung trug er vor, er sei für die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich. Vielmehr seien diese von seinem Stiefsohn ausgegangen, was dieser gegenüber der Polizei bestätigt hatte.

Die Inhaber der Nutzungsrechte verklagten den Anschlussinhaber sodann auf Zahlung der Abmahnkosten. Das erstinstanzliche LG Köln gab der Klage statt. Der Anschlussinhaber habe durch die Bereitstellung seines Anschlusses die Gefahr geschaffen, dass sein Stiefsohn die Urheberrechtsverletzungen begehen habe können. Es sei ihm zumutbar gewesen, seinen Stiefsohn entsprechend aufzuklären, keine Rechtsverletzungen mit dem Internetanschluss zu begehen und dieses zu überwachen. Dagegen habe der Anschlussinhaber verstoßen.

In seinem Urteil, welches auch das Berufungsurteil aufhob und die Klage insgesamt abwies, hat der BGH klar gestellt, dass aufgrund der familiären Verbundenheit und der Eigenverantwortung eines Volljährigen ein Anschlussinhaber einem Familienmitglied einen Internetanschluss überlassen dürfe ohne diesen belehren und überwachen zu müssen. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Anschlussinhaber – wie vorliegend – keinerlei Anhaltspunkte für mögliche Urheberrechtsverletzungen hatte. Da solche nicht vorlagen, komme eine Haftung des Anschlussinhabers als sogenannter Störer nicht in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn eine Belehrung hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbören nicht oder nicht hinreichend stattgefunden haben sollte.

BGH, Urteil vom 8.01.2014, I ZR 169/12 – BearShare

Quelle: Pressemitteilung BGH

 

Basiszinssatz 2014 erneut negativ

Die Deutsche Bundesbank, die seit 2002 den Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet, hat bekannt gegeben, dass sich der Abwärtstrend auch zum nächsten Stichtag fortsetzt. Der Basiszinssatz wird benötigt, um Verzugszinsen zu berechnen. Nach § 288 BGB beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basisszinsatz.

Ab dem 01.01.2014 beträgt dieser nur noch -0,63 % und ist somit zum dritten Mal in Folge negativ.

Ein interessanter Überblick über die Veränderung des Basiszinssatzes ab dem 01.07.2002 findet sich hier.

Böse Zungen behaupten, dass man demnächst wohl seinen Schuldnern Geld dafür geben müsse, dass sie Schulden bei einem haben…

Neuregelungen zum 01.01.2014

Der anstehende Jahreswechsel wird einige Änderungen mit sich bringen. Exemplarisch seien hier nur einige ausgeführt:

Ab dem 1. Januar 2014 gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU.

Der Rentenbeitragssatz wird nicht abgesenkt, sondern verbleibt unverändert bei 18.9 Prozent.

Die Regelsätze der Grundsicherung (“Hartz 4”) werden um 2,24 Prozent ab dem 1.1.2014 erhöht. Gegenüber 2013 steigt beispielsweise der Regelsatz für einen alleinstehenden Hilfebedürftigen um 9 Euro auf 391 Euro pro Monat.

Alles Krankenversicherten – mit wenigen Ausnahmen – müssen ab Jahresbeginn bei Arztbesuchen eine elektronische Gesundheitskarte mit Foto vorlegen.

Im Bereich des Steuerrechts sei erwähnt, dass der steuerliche Grundfreibetrag auf 8.354 Euro steigt – ein Plus von 224 Euro. Ebenso gibt es Vereinfachungen im Bereich der Dienst- und Geschäftsreisen.

Ab dem 01.02.2014 müssen zumindest alle Unternehmen und Vereine auf den europäischen SEPA-Zahlungsverkehr umstellen. Für Privatkunden gilt eine zweijährige Übergangsfrist, so dass Verbraucher erst zum 01.02.2016 zwingend umstellen müssen.

Zum Jahresbeginn führt Lettland als 18. Mitgliedsland den Euro als Zahlungsmittel ein.

Die anderweitig sicherlich schon bekannten Rechtsbehelfsbelehrungen werden zum Jahresbeginn auch in Zivilprozessen eingeführt, in welchem kein Anwaltszwang besteht. Ausdrücklich werden hier die Parteien eines Rechtsstreits über die Möglichkeiten, Fristen und Adressaten aufgeklärt, wie gegen ein ergangenes Gerichtsurteil vorzugehen ist. Ist hingegen eine anwaltliche Vertretung – wie z.B. bei einem Verfahren vor einem Landgericht – vorgeschrieben, dann wird der Mandant wie bisher von seinem Anwalt über die Möglichkeiten des Rechtsbehelfes aufgeklärt.

Und schließlich sei darauf verwiesen, dass die Deutsche Post das Porto erhöht. Die Portokosten eines einfachen Briefes betragen dann z.B. 0,60 Euro.

Quelle: Informationen der Bundesregierung

 

 

Frohe Festtage

Ich wünsche allen Besucherinnen und Besuchern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2014!