E-Bike-Verleih in Weilerswist ein Erfolg!

Seit Mai 2019 ist das mit Mitteln des Bundesumweltschutzministeriums geförderte Projekt eines E-Bike-Verleihsystems in sechs Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises und in Weilerswist in Betrieb.

Der Kreistag Euskirchen hatte sich damals für die Teilnahme an dem Projekt ausgesprochen und es wird aus Kreismitteln unterstützt. Von Beginn an zeigte sich eine 
gute Inanspruchnahme, besonders an den Wochenenden.

Die Fahrräder können an der E-Bike-Station am Bahnhof #Weilerswist ausgeliehen werden. Daneben existieren zwei virtuelle Stationen in Weilerswist-Zentrum sowie in Weilerswist-Süd.

Im Rahmen von Überlegungen, das Erfolgsmodell möglicherweise kreisweit auszudehnen, wurden bei der RVK – Betreiberin des Systems – jetzt noch einmal aktuelle Zahlen zur Ausleihsituation abgefragt.

Danach wurden zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.04.2020 am Weilerswister Bahnhof knapp 200 Ausleihen getätigt. Weitere 50 Ausleihen erfolgten an den virtuellen Verleihstationen.

Wenn man bedenkt, dass die betrachtete Zeitspanne in den Wintermonaten und teilweise in der Corona-Situation lag, dann sind die Zahlen sehr erfreulich. 

Auch gestern, an einem sonnigen Pfingstsonntag waren alle Räder ausgeliehen. Ich freue mich, dass das Angebot so gut angenommen wird!

OLG Köln: Vernichtung nur eines Original-Testaments reicht aus

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass es bei der Existenz mehrer gleichlautender Original-Testamente ausreichen kann, wenn ein Erblasser nur ein Testament vernichtet.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Eine Erblasserin hatte zunächst ihren Urenkel zu ihrem Alleinerben eingesetzt. Später testierte sie neu und setzte nun ihre Haushälterin zur Erbin ein. Hierzu verfasste sie zwei gleichlautende Testamente. Später zerstritt sie sich mit ihrer Haushälterin und vernichtete eines dieser Testamente im Beisein ihres Rechtsanwaltes.

Nach ihrem Tod stellte ihr Urenkel einen Erbscheinsantrag, der ihn als Alleinerben aufführte. Er trug vor, dass die Erblasserin das Testament zu Gunsten ihrer Haushälterin widerrufen habe, so dass wieder das Testament zu seinen Gunsten gelte. Hiergegen vertrat die Haushälterin die Auffassung, dass sie Alleinerbin geworden sei und legte das zweite Testament zu ihren Gunsten vor.

Das Nachlassgericht vertrat die Auffassung, dass der Urenkel Erbe sei und die dagegen gerichtete Beschwerde wurde von dem OLG Köln zurückgewiesen.

Nach Auffassung des OLG Köln könne, wenn mehrere Testamente existieren, es ausreichen, wenn eines dieser Testamente vernichtet werde und keine Zweifel am Aufhebungswillen des Testierenden existieren. Der Rechtsanwalt der Erblasserin war als Zeuge gehört worden und konnte bestätigen, dass die Erblasserin das Testament vernichtet hatte und dabei deutlich machte, nicht an der Erbeinsetzung der Haushälterin festhalten zu wollen. Darüber hinaus stand fest, dass die Erblasserin keinen Kontakt mehr zu der Haushälterin mehr pflegte und auch im Streit zu dieser stand. Angesichts des Alters der Erblasserin von über 90 Jahren ging das Gericht auch davon aus, dass sie das zweite Testament schlicht vergessen hatte.

Daher sei, so das OLG, trotz Existenz eines weiteren Originals davon auszugehen, dass die Erblasserin das Testament zugunsten der Haushälterin widerrufen habe.

OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2020, 2 Wx 84/20

Quelle: Pressemitteilung OLG Köln

Elektrifizierung der Eifelstrecke

Am 27. Mai 2020 tagt der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr des Kreistags Euskirchen. In dieser Sitzung wird auch die Machbarkeitsstudie zur Elektrifizierung und zum Ausbau der Eifelstrecke zwischen Hürth-Kalscheuren und Kall vorgestellt.

Mit Elektrifizierung der Strecke und der lange notwendige sogenannten “Westspange” in Hürth – damit die Züge die Gleise von und nach Bonn nicht mehr kreuzen müssen – kann ein 20-Minuten-S-Bahn Takt von Köln HBF bis Kall eingerichtet werden.

Die Studie stellt zwei Planfälle zur Alternative, nämlich Planfall 4 und Planfall 6. Nach Planfall 4 soll der Regionalexpress nicht mehr in Weilerswist und in Mechernich stoppen (sondern “nur” noch die S-Bahn), so dass man in 44 Minuten von Köln-Hbf in Kall ist.

Planfall 6 sieht weiterhin Halte in Weilerswist und Mechernich vor, so dass sich die Fahrtzeit Köln-Kall auf 48 Minuten erhöht.

In der oben erwähnten Sitzung wird der Ausschuss um ein Votum und eine Entscheidung zwischen den beiden Planfällen gebeten. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses und werde ganz klar für Planfall 6 und einen weiteren Halt in Weilerswist und Mechernich stimmen! Ein Fahrzeitgewinn von 4 Minuten rechtfertigt nicht, Weilerswist und Mechernich vom Regionalexpress-Netz abzuhängen. Wenn ich alleine sehe, wie viele Pendler hier die Bahn nehmen, erachte ich den Vorschlag als wenig zielführend.

Eine Fahrt von Köln-Hbf bis Weilerswist soll mit der S-Bahn 33 Minuten und mit dem Regionalexpress nur 23 Minuten dauern, so dass Fahrer des RE ganze 10 Minuten Fahrtzeit einsparen.

Dankbar bin ich meinem Fraktionskollegen und Verkehrsexperten Bernd Kolvenbach, der sich in der Presse auch schon eindeutig positioniert hat.Planfall 4 ergibt tatsächlich keinen Sinn.

Weitere Informationen finden sich hier: Info Kreistag Euskirchen

Hilfe, ich bin Erbe geworden! Was jetzt?

Normalerweise kennt jemand die Person, die er oder sie beerbt. Aber immer wieder kommt es vor, dass jemand Erbe wird, ohne irgendwelche Kenntnisse zu haben über den möglichen Nachlass. Warten Millionen auf mich? Oder stehen die Gläubiger schon Schlange?

Es handelt sich hier zunächst um ein rein praktisches Problem: Wie erfahren ich so schnell wie möglich alles, um entscheiden zu können, ob ich Erbe werden will. Oder soll ich besser die Erbschaft ausschlagen.

Berliner Testament – Was ist denn das?

Ein Begriff, den jeder sicher schon einmal gehört hat: Das Berliner Testament. Doch was ist das und warum heißt das so?

Unter der Bezeichnung „Berliner Testament“ versteht man ein gemeinschaftliches Testament, dass nach deutschem Erbrecht Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten können.

Das Berliner Testament hat viele Vorteile, jedoch auch wichtige Nachteile und es drohen besondere Gefahren.

Wie schlage ich ein Erbe aus?

Muss ich nicht ein Erbe annehmen? Was muss ich machen, um nicht Erbe zu werden?

In unserer Praxis kommt es oft vor, dass jemand denkt, er muss ein Erbe aktiv annehmen – wenn man gar nichts macht, wird man also auch nicht Erbe.

Doch das ist falsch – in Deutschland muss man eine Erbschaft ausschlagen, sonst gilt diese als angenommen. Das kann jedoch weitreichende Folgen haben…

Erbrecht: Was ist eine Auflage?

Ein Testament bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. So können Erblasser ihre Erben und/oder Vermächtnisnehmer auch mit sogenannten Auflagen belasten.

Oft hat ein Erblasser das Bedürfnis, dass nach seinem Tod bestimmte Dinge geregelt werden. So soll z.B. die Grabpflege gesichert sein oder das geliebte Haustier weiter versorgt werden. In diesen Fällen können Erben oder Vermächtnisnehmer mit Auflagen beschwert werden.

Eifelstrecke: Bauarbeiten in den Herbstferien

Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr des Kreistags Euskirchen:

Ein Vertreter des Nahverkehr Rheinland (NVR) stellt die in diesem Jahr geplanten Maßnahmen im Bereich des Schienenverkehrs vor. Neben einer Vollsperrung auf der Voreifelstrecke Euskirchen-Bonn im Bereich Meckenheim-Bonn während der Osterferien mit Schienenersatzverkehr durch Busse wird die Eifelstrecke erheblich beeinträchtigt werden.

Während der Herbstferien, nämlich vom 09. Oktober 2020, 23:00 Uhr bis zum 26. Oktober 2020 um 04:00 Uhr enden alle Züge aus der Eifel in Hürth-Kalscheuren. In diesem Zeitraum ist die Strecke zwischen Hürth und Köln Hauptbahnhof komplett gesperrt, keines der Gleise, also auch kein Ausweichgleis, ist befahrbar. Die Streckenvollsperrung ist notwendig, um Modernisierungsarbeiten durchzuführen. Im Zuge dessen erhält auch der Bahnhof Köln-Süd einen bereits lange geplanten zusätzlichen Zugang für Gleis 1in Richtung Zülpicher Straße.

Die Maßnahmen bringen erhebliche Einschränkungen für die Bahnpendler mit sich. Derzeit wird seitens des NVR und der Deutsche Bahn ein entsprechendes Konzept erarbeitet, um den Verkehr nach Köln und zurück zu gewährleisten. Konkretes ist hier leider noch nicht absehbar. U.a. wird überlegt, die Züge aus der Eifel über die Bördebahn, also Euskirchen-Zülpich-Düren, nach Köln zu leiten.

Eine Erweiterung bzw. Verstärkung der Linie 18 zumindest von Hürth bis nach Köln scheitert nach Aussage der KVB an den dortigen Kapazitäten bzw. der Streckenführung in Köln.

Ausdrücklich wurden die Vertreter von NVR und Deutscher Bahn durch den Ausschuss darauf hingewiesen, dass das Konzept erheblich besser sein muss, als die katastrophale Leistung während der letzten größeren Baumaßnahme im Herbst vergangenen Jahres. Sobald hier näheres bekannt ist, werde ich ergänzend berichten.

OLG Oldenburg: “Abkömmlinge” meint auch Enkel, Urenkel…

Bei der Abfassung eines Testamentes ist es ratsam, Formulierungen zu wählen, die möglichst eindeutig sind. Das hilft, Streitigkeiten über die Interpretation der letztwilligen Verfügung zu vermeiden.

In einem Fall, den das OLG Oldenburg als Berufungsinstanz zu entscheiden hatte, hatten sich Eheleute zunächst gegenseitig zu Erben eingesetzt. Der Längstlebende sollte sodann von den “gemeinschaftlichen Abkömmlingen zu gleichen Teilen” beerbt werden. Zugleich wurde gestattet, dass der Überlebende das Testament dahingehend abändern könne, dass die Erbfolge unter den gemeinschaftlichen Abkömmlingen abgeändert werde.

Die überlebende Ehefrau setzte in einem zweiten Testament ihre Tochter sowie deren Sohn, also das Enkelkind, zu Erben ein. Hiergegen ging die andere Tochter mit dem Argument vor, ein Enkelkind komme nicht in Betracht, denn mit “gemeinschaftlichen Abkömmlingen” seien nur die Kinder gemeint, nicht aber der Enkelsohn. Das Testament sei daher unwirksam. In der ersten Instanz wurde diese Auffassung bestätigt.

Die Berufungsinstanz wies die Klage jedoch ab. Nach der Auffassung des OLG Oldenburg ist der Begriff des Abkömmlings nicht alleine auf Kinder beschränkt, sondern meint auch Enkel, Urenkel etc. Hätten die Erblasser nur ihre direkten Kinder gemeint, dann hätten sie das, so das OLG, auch geschrieben.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bei der Formulierung von Testamenten genau auf die Formulierungen geachtet werden muss, um Streit unter den Erben oder möglichen Erben zu vermeiden. Eine anwaltliche Beratung ist daher, insbesondere bei komplizierteren Gestaltungen, dringend empfohlen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2019, 3 U 24/18

Quelle: Pressemitteilung OLG Oldenburg



VGH Baden-Württemberg: Erbenermittler kann von Land Auskunft verlangen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Urteil entschieden, dass ein professioneller Erbenermittler vom Land Auskunft über die Werthaltigkeit einer sogenannten Fiskuserbschaft verlangen kann.

Ein professonelles Büro für Erbenermittlung hatte in Baden-Württemberg Auskunft über den Wert eines Nachlasses verlangt. Zuvor war seitens des Nachlassgerichtes das sogenannte Fiskuserbrecht festgestellt worden. Dies geschieht in Fällen, in denen keine Erben ermittelt werden konnten, um herrenlose Nachlässe zu vermeiden. Hier wird das Ebrecht des entsprechenden Bundeslandes festgestellt.

Die Bitte um Auskunft stützte die Erbenermittlung als Klägerin auf das Informationsfreiheitsgesetz. Nach Auffassung des verklagten Landes diene dieses aber nicht dazu, die wirtschaftlichen Interessen Einzelner zu ermöglichen. Die Auskunft hätte nachteilige Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Interessen des Landes und würden auch dem Persönlichkeitsrecht des Erblassers widersprechen.

Das Verwaltungsgericht gab der Klage jedoch statt und auch der Verwaltungsgerichtshof schloss sich dem an.

Danach diene das Fiskuserbrecht lediglich dazu, herrenlose Nachlässe zu vermeiden und gerade nicht, um den Fiskus davor zu schützen, dass nicht doch Erben gefunden werden können. Auch das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen werde dadurch nicht tangiert. Da die Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes gegeben seien, bestünde ein Auskunftsanspruch.

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2019, 10 S 397/18

Quelle: Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg