Momentan herrscht in NRW Wahlkampf: Am 25. Mai 2014 finden die Kommunal- und gleichzeitig die Europawahl statt und viele Parteien, Wählervereinigungen und auch einzelne Kandidaten buhlen um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler.
Ich habe den Eindruck, dass seitens einiger Parteien dieses Mal besonders viel in den Wahlkampf investiert wird. Wenn man beispielsweise durch Köln geht wird man von den vielen Plakaten und Aufstellern schlichtweg erschlagen.
Aber auch hier in Weilerswist wird das Ortsbild derzeit von vielen Plakaten geprägt. Insbesondere die SPD tut sich dadurch hervor, dass man das Gefühl hat, kaum eine Laterne sei von einem Plakat verschont geblieben. Ich gehe davon aus, dass die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen, allerdings habe ich den Eindruck, dass man hinsichtlich des Aufstellortes des ein oder anderen Plakates durchaus geteilter Meinung sein könnte, ob die Auflagen der Gemeinde eingehalten worden sind.
Werbeträger – und hierbei handelt es sich bei Wahlplakaten – dürfen nicht in Verbindung mit Verkehrszeichen und -einrichtungen angebracht werden (auch Straßenbenennungszeichen sind Verkehrszeichen).
Durch Werbeträger dürfen Verkehrszeichen und -einrichtungen nicht verdeckt werden.
Außerhalb geschlossener Ortschaften, an Straßeneinmündungen und -kreuzungen, sowie auf Mittelinseln ist die Plakatierung untersagt.
Alle Werbeträger sind so anzubringen, dass weder Fußgänger noch die übrigen Verkehrsteilnehmer in irgendeiner Weise gefährdet oder behindert werden.
Ich finde, insbesondere die Rücksichtnahme ist ein wichtiges Kriterium bei der Anbringung von Plakaten. Ob dies überall eingehalten worden ist, möge jeder für sich entscheiden…