Erbrecht: Was ist eine Auflage?

Ein Testament bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. So können Erblasser ihre Erben und/oder Vermächtnisnehmer auch mit sogenannten Auflagen belasten.

Oft hat ein Erblasser das Bedürfnis, dass nach seinem Tod bestimmte Dinge geregelt werden. So soll z.B. die Grabpflege gesichert sein oder das geliebte Haustier weiter versorgt werden. In diesen Fällen können Erben oder Vermächtnisnehmer mit Auflagen beschwert werden.

OLG Oldenburg: “Abkömmlinge” meint auch Enkel, Urenkel…

Bei der Abfassung eines Testamentes ist es ratsam, Formulierungen zu wählen, die möglichst eindeutig sind. Das hilft, Streitigkeiten über die Interpretation der letztwilligen Verfügung zu vermeiden.

In einem Fall, den das OLG Oldenburg als Berufungsinstanz zu entscheiden hatte, hatten sich Eheleute zunächst gegenseitig zu Erben eingesetzt. Der Längstlebende sollte sodann von den “gemeinschaftlichen Abkömmlingen zu gleichen Teilen” beerbt werden. Zugleich wurde gestattet, dass der Überlebende das Testament dahingehend abändern könne, dass die Erbfolge unter den gemeinschaftlichen Abkömmlingen abgeändert werde.

Die überlebende Ehefrau setzte in einem zweiten Testament ihre Tochter sowie deren Sohn, also das Enkelkind, zu Erben ein. Hiergegen ging die andere Tochter mit dem Argument vor, ein Enkelkind komme nicht in Betracht, denn mit “gemeinschaftlichen Abkömmlingen” seien nur die Kinder gemeint, nicht aber der Enkelsohn. Das Testament sei daher unwirksam. In der ersten Instanz wurde diese Auffassung bestätigt.

Die Berufungsinstanz wies die Klage jedoch ab. Nach der Auffassung des OLG Oldenburg ist der Begriff des Abkömmlings nicht alleine auf Kinder beschränkt, sondern meint auch Enkel, Urenkel etc. Hätten die Erblasser nur ihre direkten Kinder gemeint, dann hätten sie das, so das OLG, auch geschrieben.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bei der Formulierung von Testamenten genau auf die Formulierungen geachtet werden muss, um Streit unter den Erben oder möglichen Erben zu vermeiden. Eine anwaltliche Beratung ist daher, insbesondere bei komplizierteren Gestaltungen, dringend empfohlen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2019, 3 U 24/18

Quelle: Pressemitteilung OLG Oldenburg



VGH Baden-Württemberg: Erbenermittler kann von Land Auskunft verlangen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Urteil entschieden, dass ein professioneller Erbenermittler vom Land Auskunft über die Werthaltigkeit einer sogenannten Fiskuserbschaft verlangen kann.

Ein professonelles Büro für Erbenermittlung hatte in Baden-Württemberg Auskunft über den Wert eines Nachlasses verlangt. Zuvor war seitens des Nachlassgerichtes das sogenannte Fiskuserbrecht festgestellt worden. Dies geschieht in Fällen, in denen keine Erben ermittelt werden konnten, um herrenlose Nachlässe zu vermeiden. Hier wird das Ebrecht des entsprechenden Bundeslandes festgestellt.

Die Bitte um Auskunft stützte die Erbenermittlung als Klägerin auf das Informationsfreiheitsgesetz. Nach Auffassung des verklagten Landes diene dieses aber nicht dazu, die wirtschaftlichen Interessen Einzelner zu ermöglichen. Die Auskunft hätte nachteilige Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Interessen des Landes und würden auch dem Persönlichkeitsrecht des Erblassers widersprechen.

Das Verwaltungsgericht gab der Klage jedoch statt und auch der Verwaltungsgerichtshof schloss sich dem an.

Danach diene das Fiskuserbrecht lediglich dazu, herrenlose Nachlässe zu vermeiden und gerade nicht, um den Fiskus davor zu schützen, dass nicht doch Erben gefunden werden können. Auch das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen werde dadurch nicht tangiert. Da die Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes gegeben seien, bestünde ein Auskunftsanspruch.

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2019, 10 S 397/18

Quelle: Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg



Erbrecht: Was ist ein Vermächtnis?

Oft findet man in Testamenten die Formulierung: “Ich vermache…” Was ist hier gemeint?

Tatsächlich ist zu unterscheiden, ob jemand Erbe wird oder “nur” Vermächtnisnehmer.

Rechtsanwalt Karsten Stickeler, Fachanwalt für Erbrecht, gibt in unserem Video einen kurzen Überblick über das Vermächtnis. Was ist es, wie mache ich es geltend und wann verjährt es?



Warum wird gerade der Erbe? Erbunwürdigkeit?

Manchmal wird nach einem Todesfall die Frage gestellt, wie es denn sein könne, dass jemand Erbe geworden sei.

Diese Person habe sich doch nie um seine Eltern gekümmert, sei nie zu Besuch gekommen. Oder ein Vater habe sich immer seiner Unterhaltsverpflichtungen entzogen, jetzt könne es doch nicht angehen, dass er sein Kind auch noch beerbe, wo er doch nie gezahlt habe.

Rechtsanwalt Karsten Stickeler, Fachanwalt für Erbrecht, informiert in unserem Video über die Erbunwürdigkeit und die strengen Voraussetzungen, die das Gesetz hier vorsieht.



Wie verwahre ich mein Testament?

In der erbrechtlichen Praxis tritt immer wieder der Fall auf, dass Testamente an den absonderlichste Orten gefunden werden: Zwischen Handtüchern im Wäscheschrank, in Büchern etc. Oder Freunde und Verwandte sind sich ganz sicher, dass der Verstorbene ein Testament gemacht hab, aber es ist und bleibt verschwunden.

Oft ist es Zufall, ob ein Testament gefunden wird oder nicht. Aber das kann ja nicht im Willen des Erblassers sein, denn der letzte Wille soll umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Karsten Stickeler, Fachanwalt für Erbrecht, informiert in unserem Video über die seiner Auffassung nach einzig sinnvolle Möglichkeit, sein handgeschriebenes Testament zu verwahren: Die Hinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht.

Wie mache ich eigentlich ein handschriftliches Testament?

Vielen Mandanten ist unklar, wie man eigentlich ein handschriftliches Testament machen kann. Aus Sorge, etwas falsch zu machen, machen viele lieber gar nichts. Das aber ist der falsche Weg.

Ein richtiges handschriftliches Testament zu machen ist zunächst einmal nicht schwer und nimmt auch nicht viel Zeit in Anspruch.

Rechtsanwalt Karsten Stickeler, Fachanwalt für Erbrecht, erklärt in unserem kurzen Video, was man hier zu beachten hat.

Häufige Fehler bei der Testamentserrichtung

In der Praxis eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwaltes tritt häufig der Fall auf, dass sich zwar jemand gute Gedanken über seinen Nachlass gemacht hat, aber es bei der Umsetzung zu Fehlern gekommen ist.

So können z.B. bestimmte Formvorschriften nicht beachtet worden sein, so dass das errichtete Testament zwar inhaltlich richtig, aber aufgrund des Formverstoßes unwirksam ist. Ebenfalls schwerwiegend sind inhaltliche Fehler. So kann z.B. der Wille der Erblasserin/des Erblassers unklar formuliert sein, so dass das Testament interpretiert werden muss mit einem Ergebnis, dass nicht gewollt war.

Oder Formulierungen im Testament führen dazu, dass Streit unter den Erben entsteht – etwas, was eigentlich durch das Testament hätte vermieden werden sollen.

OLG Köln: Formularzwang im Europäischen Nachlassrecht?

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Frage zum Formularzwang im Europäischen Nachlassrecht dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt.

Eine Kölnerin war verstorben und hatte eine kirchliche Einrichtung in Italien zum Erben eingesetzt. Der von der Erblasserin bestimmte Testamentsvollstrecker hatte beim zuständigen Nachlassgericht ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, mit dem auch im europäischen Ausland in den Mitgliedsstaaten der EU der Status als Erbe und Testamentsvollstrecker nachgewiesen werden kann.

Die hierfür erlassene Europäische Durchführungsverordnung sieht jedoch vor, dass für einen solchen Antrag ein bestimmtes Formblatt verwendet wird.

Der Testamentsvollstrecker weigerte sich aber, das Formular zu benutzen, so dass das Nachlassgericht den Antrag ablehnte. Das OLG als Beschwerdeinstanz legt diese Fragestellung nun dem Europäischen Gerichtshof vor. Nach der Auffassung des OLG sei die Lage unklar: Zwar gehe die Verordnung davon aus, dass das Formular verwendet werden müsse, an andere Stelle aber – nämlich in der Erbrechtsverordnung – stehe, dass das Formblatt verwendet werden könne (und eben nicht müsse). In der rechtswissenschaftlichen Literatur in Deutschland werde daher die Meinung vertreten, dass die Nutzung des Formulars freiwillig sei.

Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs ist das Verfahren ausgesetzt.

OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2018, 2 Wx 276/17

Quelle: Pressemitteilung OLG Köln

OLG Köln: Gültigkeit eines mit der linken Hand geschriebenen Testamentes

In einer Entscheidung vom 03.08.2017 hatte die OLG Köln die Frage zu entscheiden, ob ein mit der linken Hand – vorliegend war der Erblasser Rechtshänder – geschriebenes Testament gültig ist.

Ein paar Monate vor seinem Tod hatte ein Erblasser ein Testament errichtet, welches er aufgrund einer Erkrankung mit der ungewohnten linken Hand geschrieben hatte. In diesem Testament setzte er einen Nachbarn zum Alleinerben ein. Die Geschwister wiederum reichten ein ebenfalls handschriftliches Testament ein, das noch später errichtet worden sein sollte. Beide Parteien beantragten die Erteilung eines Erbscheins zu ihren Gunsten.

Das erstinstanzliche Nachlassgericht hatte dem Nachbarn einen Erbschein erteilt. Diese Entscheidung wurde von dem OLG Köln bestätigt. Aufgrund einer Lähmung der rechten Hand musste der Erblasser das Testament mit der linken Hand schreiben, so dass ein Schriftsachverständiger nicht beurteilen konnte, ob dieses Schreiben tatsächlich vom Erblasser stammte. Hierzu wären Schriftvergleichsproben notwendig gewesen, die aber fehlten. Aber ein Zeuge konnte bestätigen, dass der Erblasser dieses Testament in seinem Beisein tatsächlich selber geschrieben hatte.

Unproblematisch erachtete das Gericht die Gültigkeit eines mit der schreibungewohnten Hand geschriebenen Testaments.

Das Testament, welches die Geschwister begünstigte, wurde hingegen nicht als wirksam angesehen. Dieses Testament war ohne Absender bei dem Nachlassgericht eingereicht worden und es konnte nicht geklärt werden, von wem. Es konnte aber bereits nicht mehr von dem Erblasser geschrieben worden sein, weil er zu dem angeblichen Datum der Errichtung nur noch sehr „krakelig“ schrieb.

Somit wurde dem Nachbarn der begehrte Erbschein erteilt.

OLG Köln, Beschluss vom 03.08.2017, 2 Wx 149/17

Quelle: Pressemitteilung OLG Köln