Wenn der Volkswille zum obersten Gesetz wird

Ein Satz aus einer neuen Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung hat mich besonders beschäftigt: „Der geäußerte Wille des Volkes ist oberstes Gesetz; seine Entscheidungen können nur von ihm selbst abgeändert oder aufgehoben werden.“

Nach der Studie steht diese Formulierung in zwei AfD-Gesetzentwürfen von 2021 und 2023. Sie klingt zunächst nach einem Versprechen: Die Bürger sollen entscheiden. Doch was passiert, wenn eine solche Entscheidung Grundrechte verletzt? Dürfen Gerichte dann noch eingreifen?

Für mich liegt hier eine entscheidende Grenze. Demokratische Mehrheiten müssen Politik gestalten können. Sie dürfen aber nicht beliebig darüber verfügen, welche Menschen welche Rechte haben. Auch wer eine Abstimmung verliert, bleibt ein gleichberechtigter Bürger.

Beim Lesen musste ich an einen Begriff aus der NS-Justiz denken: das „gesunde Volksempfinden“. 1935 wurde das Strafrecht so verändert, dass eine Tat auch dann bestraft werden konnte, wenn kein Strafgesetz unmittelbar auf sie anwendbar war. Der Grundgedanke eines Strafgesetzes und das vermeintlich gesunde Volksempfinden konnten zur Begründung der Bestrafung herangezogen werden. Die Grenze des geschriebenen Gesetzes wurde damit aufgeweicht.

Ein durch Abstimmung festgestellter Volkswille und ein von der NS-Justiz behauptetes Volksempfinden sind historisch und rechtlich verschieden. Aus dieser Erinnerung allein lässt sich keine Gleichsetzung ableiten. Sie macht aber deutlich, warum mich die Vorstellung eines Volkswillens über allen rechtlichen Grenzen beunruhigt.

Denn wer spricht für „das Volk“? Gehören diejenigen, die widersprechen, selbstverständlich dazu? Und wer schützt sie, wenn die Mehrheit ihre Rechte einschränken möchte?

Die Studie von Hans Hofmann untersucht solche Fragen am Beispiel der AfD. Sie beschäftigt sich mit Mehrheitsmacht, staatsbürgerlicher Gleichheit, Religionsfreiheit und dem Umgang mit unabhängigen Institutionen. Nicht jedes Argument überzeugt mich gleichermaßen. Kritik an Gerichten, Parteien oder Medien muss möglich sein. Auch Forderungen nach mehr direkter Demokratie sind für sich genommen kein Angriff auf die Verfassung.

Die entscheidende Frage ist, ob politische Veränderungen innerhalb verbindlicher rechtlicher Grenzen stattfinden sollen — oder ob diese Grenzen selbst zur Disposition gestellt werden.

Deshalb halte ich die Studie für lesenswert. Sie lenkt den Blick auf etwas, das in politischen Debatten leicht verloren geht: Demokratie muss auch diejenigen schützen, die gerade nicht zur Mehrheit gehören.

Die Studie bei der Konrad-Adenauer-Stiftung

Historischer Gesetzestext vom 28. Juni 1935