Berliner Testament – Was ist denn das?

Ein Begriff, den jeder sicher schon einmal gehört hat: Das Berliner Testament. Doch was ist das und warum heißt das so?

Unter der Bezeichnung „Berliner Testament“ versteht man ein gemeinschaftliches Testament, dass nach deutschem Erbrecht Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten können.

Das Berliner Testament hat viele Vorteile, jedoch auch wichtige Nachteile und es drohen besondere Gefahren.

Wie schlage ich ein Erbe aus?

Muss ich nicht ein Erbe annehmen? Was muss ich machen, um nicht Erbe zu werden?

In unserer Praxis kommt es oft vor, dass jemand denkt, er muss ein Erbe aktiv annehmen – wenn man gar nichts macht, wird man also auch nicht Erbe.

Doch das ist falsch – in Deutschland muss man eine Erbschaft ausschlagen, sonst gilt diese als angenommen. Das kann jedoch weitreichende Folgen haben…

Erbrecht: Was ist eine Auflage?

Ein Testament bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. So können Erblasser ihre Erben und/oder Vermächtnisnehmer auch mit sogenannten Auflagen belasten.

Oft hat ein Erblasser das Bedürfnis, dass nach seinem Tod bestimmte Dinge geregelt werden. So soll z.B. die Grabpflege gesichert sein oder das geliebte Haustier weiter versorgt werden. In diesen Fällen können Erben oder Vermächtnisnehmer mit Auflagen beschwert werden.

OLG Oldenburg: “Abkömmlinge” meint auch Enkel, Urenkel…

Bei der Abfassung eines Testamentes ist es ratsam, Formulierungen zu wählen, die möglichst eindeutig sind. Das hilft, Streitigkeiten über die Interpretation der letztwilligen Verfügung zu vermeiden.

In einem Fall, den das OLG Oldenburg als Berufungsinstanz zu entscheiden hatte, hatten sich Eheleute zunächst gegenseitig zu Erben eingesetzt. Der Längstlebende sollte sodann von den “gemeinschaftlichen Abkömmlingen zu gleichen Teilen” beerbt werden. Zugleich wurde gestattet, dass der Überlebende das Testament dahingehend abändern könne, dass die Erbfolge unter den gemeinschaftlichen Abkömmlingen abgeändert werde.

Die überlebende Ehefrau setzte in einem zweiten Testament ihre Tochter sowie deren Sohn, also das Enkelkind, zu Erben ein. Hiergegen ging die andere Tochter mit dem Argument vor, ein Enkelkind komme nicht in Betracht, denn mit “gemeinschaftlichen Abkömmlingen” seien nur die Kinder gemeint, nicht aber der Enkelsohn. Das Testament sei daher unwirksam. In der ersten Instanz wurde diese Auffassung bestätigt.

Die Berufungsinstanz wies die Klage jedoch ab. Nach der Auffassung des OLG Oldenburg ist der Begriff des Abkömmlings nicht alleine auf Kinder beschränkt, sondern meint auch Enkel, Urenkel etc. Hätten die Erblasser nur ihre direkten Kinder gemeint, dann hätten sie das, so das OLG, auch geschrieben.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bei der Formulierung von Testamenten genau auf die Formulierungen geachtet werden muss, um Streit unter den Erben oder möglichen Erben zu vermeiden. Eine anwaltliche Beratung ist daher, insbesondere bei komplizierteren Gestaltungen, dringend empfohlen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2019, 3 U 24/18

Quelle: Pressemitteilung OLG Oldenburg



VGH Baden-Württemberg: Erbenermittler kann von Land Auskunft verlangen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Urteil entschieden, dass ein professioneller Erbenermittler vom Land Auskunft über die Werthaltigkeit einer sogenannten Fiskuserbschaft verlangen kann.

Ein professonelles Büro für Erbenermittlung hatte in Baden-Württemberg Auskunft über den Wert eines Nachlasses verlangt. Zuvor war seitens des Nachlassgerichtes das sogenannte Fiskuserbrecht festgestellt worden. Dies geschieht in Fällen, in denen keine Erben ermittelt werden konnten, um herrenlose Nachlässe zu vermeiden. Hier wird das Ebrecht des entsprechenden Bundeslandes festgestellt.

Die Bitte um Auskunft stützte die Erbenermittlung als Klägerin auf das Informationsfreiheitsgesetz. Nach Auffassung des verklagten Landes diene dieses aber nicht dazu, die wirtschaftlichen Interessen Einzelner zu ermöglichen. Die Auskunft hätte nachteilige Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Interessen des Landes und würden auch dem Persönlichkeitsrecht des Erblassers widersprechen.

Das Verwaltungsgericht gab der Klage jedoch statt und auch der Verwaltungsgerichtshof schloss sich dem an.

Danach diene das Fiskuserbrecht lediglich dazu, herrenlose Nachlässe zu vermeiden und gerade nicht, um den Fiskus davor zu schützen, dass nicht doch Erben gefunden werden können. Auch das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen werde dadurch nicht tangiert. Da die Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes gegeben seien, bestünde ein Auskunftsanspruch.

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2019, 10 S 397/18

Quelle: Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg



Erbrecht: Was ist ein Vermächtnis?

Oft findet man in Testamenten die Formulierung: “Ich vermache…” Was ist hier gemeint?

Tatsächlich ist zu unterscheiden, ob jemand Erbe wird oder “nur” Vermächtnisnehmer.

Rechtsanwalt Karsten Stickeler, Fachanwalt für Erbrecht, gibt in unserem Video einen kurzen Überblick über das Vermächtnis. Was ist es, wie mache ich es geltend und wann verjährt es?



Warum wird gerade der Erbe? Erbunwürdigkeit?

Manchmal wird nach einem Todesfall die Frage gestellt, wie es denn sein könne, dass jemand Erbe geworden sei.

Diese Person habe sich doch nie um seine Eltern gekümmert, sei nie zu Besuch gekommen. Oder ein Vater habe sich immer seiner Unterhaltsverpflichtungen entzogen, jetzt könne es doch nicht angehen, dass er sein Kind auch noch beerbe, wo er doch nie gezahlt habe.

Rechtsanwalt Karsten Stickeler, Fachanwalt für Erbrecht, informiert in unserem Video über die Erbunwürdigkeit und die strengen Voraussetzungen, die das Gesetz hier vorsieht.



Wie verwahre ich mein Testament?

In der erbrechtlichen Praxis tritt immer wieder der Fall auf, dass Testamente an den absonderlichste Orten gefunden werden: Zwischen Handtüchern im Wäscheschrank, in Büchern etc. Oder Freunde und Verwandte sind sich ganz sicher, dass der Verstorbene ein Testament gemacht hab, aber es ist und bleibt verschwunden.

Oft ist es Zufall, ob ein Testament gefunden wird oder nicht. Aber das kann ja nicht im Willen des Erblassers sein, denn der letzte Wille soll umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Karsten Stickeler, Fachanwalt für Erbrecht, informiert in unserem Video über die seiner Auffassung nach einzig sinnvolle Möglichkeit, sein handgeschriebenes Testament zu verwahren: Die Hinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht.

Wie mache ich eigentlich ein handschriftliches Testament?

Vielen Mandanten ist unklar, wie man eigentlich ein handschriftliches Testament machen kann. Aus Sorge, etwas falsch zu machen, machen viele lieber gar nichts. Das aber ist der falsche Weg.

Ein richtiges handschriftliches Testament zu machen ist zunächst einmal nicht schwer und nimmt auch nicht viel Zeit in Anspruch.

Rechtsanwalt Karsten Stickeler, Fachanwalt für Erbrecht, erklärt in unserem kurzen Video, was man hier zu beachten hat.

Häufige Fehler bei der Testamentserrichtung

In der Praxis eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwaltes tritt häufig der Fall auf, dass sich zwar jemand gute Gedanken über seinen Nachlass gemacht hat, aber es bei der Umsetzung zu Fehlern gekommen ist.

So können z.B. bestimmte Formvorschriften nicht beachtet worden sein, so dass das errichtete Testament zwar inhaltlich richtig, aber aufgrund des Formverstoßes unwirksam ist. Ebenfalls schwerwiegend sind inhaltliche Fehler. So kann z.B. der Wille der Erblasserin/des Erblassers unklar formuliert sein, so dass das Testament interpretiert werden muss mit einem Ergebnis, dass nicht gewollt war.

Oder Formulierungen im Testament führen dazu, dass Streit unter den Erben entsteht – etwas, was eigentlich durch das Testament hätte vermieden werden sollen.