Fernabsatzverträge: Neues Widerrufsrecht ab 13.06.2014

Ab dem 13. Juni 2014 gilt in Deutschland aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ein neues Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

In der Vergangenheit konnten bei sogenannten Fernabsatzgeschäften – das typische Beispiel ist der Einkauf in einem Internetkaufhaus – die Kaufverträge bis zu 14 Tagen nach Erhalt der Ware und ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht vom Verbraucher zurückgesendet werden. Damit galt der Vertrag als widerrufen und der Verkäufer hatte, zumindest bei Warenwerten über 40 Euro, auch die Rücksendekosten zu tragen. War die Widerufsbelehrung nicht ordnungsgemäß, dann galt sogar gar keine Frist und der Verbraucher konnte das Geschäft ewig widerrufen.

Aufgrund einer EU-Rechtlinie musste das Verbraucherrecht europaweit vereinheitlicht werden. Der Bundestag hat die Richtlinie umgesetzt und die Gesetzesänderungen treten am 13.06.2014 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind grob dargestellt folgende:

– Europaweit gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist, über die belehrt werden muss. Ist die Belehrung falsch oder fehlt sie, dann beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate.

– Zum Widerruf genügt nicht mehr wie bisher die kommentarlose Rücksendung der Ware, sondern der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden. Hierzu genügt Textform z.B. per Email oder auf einem auf der Homepage des Verkäufers vorgehaltenem Formular.

– Die Rücksendekosten trägt wie bisher nicht mehr automatisch der Verkäufer, sondern der Käufer hat diese unabhängig vom Warenwert jedenfalls dann zu tragen, wenn ihn der Verkäufer vor Vertragsschluß ausdrücklich darüber belehrt hat. Auf dieses kann der Verkäufer verzichten, so dass er auch weiterhin die Rücksendekosten trägt.

Derzeit ist noch unklar, welche Internetversandhändler auf die Übernahme der Rücksendungskosten verzichten werden. Ein Argument für die gesetzlichen Änderungen waren jedoch die Beschwerden vieler Internetversender über Kunden, die zahllose Bestellungen abgaben, nur um die Ware einmal auszuprobieren und sodann zurückzusenden.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung findet sich hier.

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